1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe sowohl im Singular als auch im Plural mit einem großen Anfangsbuchstaben verwendet. Diese Begriffe bedeuten:
Anhang: Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen, der besondere Bestimmungen in Bezug auf die zu erbringende Dienstleistung enthält;
Dienstleistung: Die von Concept7 im Rahmen des Vertrags für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen, gegebenenfalls einschließlich der Ergebnisse der Dienstleistungen;
IE-Rechte: Alle Rechte an geistigem Eigentum und verwandte Rechte, wie z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Geschmacksmusterrechte, Namensrechte, Datenbankrechte und verwandte Rechte, sowie Rechte an Know-how und Einzeleinsätzen;
Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit Concept7 abgeschlossen hat oder abschließen wird;
Vertrag: Der Vertrag zwischen Concept7 und dem Kunden über die Erbringung der Dienstleistung;
Parteien: Concept7 und Auftraggeber
Personenbezogene Daten: Alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie in Artikel 1 Buchstabe a des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten genannt;
DDA: Dutch Digital Agencies, der Fachverband und die Wissensorganisation der Internetagenturen in den Niederlanden, bei der Concept7 Mitglied ist; und
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Concept7 einschließlich aller anwendbaren Anhänge.
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Kostenvoranschläge von Concept7, Verträge und alle anderen etwaigen damit zusammenhängenden Rechtshandlungen zwischen Concept7 und dem Kunden oder dessen Rechtsnachfolger und bilden einen untrennbaren Bestandteil davon. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch die zwischen Concept7 und dem Kunden vereinbarten spezifischen Anhänge zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Wo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass eine Handlung schriftlich zu erfolgen hat, bedeutet dies auch per E-Mail.
2.3 Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen Concept7 und dem Auftraggeber vereinbart wurden und haben nur für den spezifischen Vertrag Gültigkeit, für den sie vereinbart wurden.
2.4 Die Allgemeinen Bedingungen von Concept7 haben jederzeit Vorrang vor den vom Auftraggeber verwendeten Einkaufs- oder anderen Bedingungen.
2.5 Sobald diese Allgemeinen Bedingungen auf ein Rechtsverhältnis zwischen Concept7 und dem Auftraggeber anwendbar sind, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber im Voraus der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Bedingungen auf später geschlossene und zu schließende Verträge zugestimmt hat.
2.6 Wenn und soweit eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen für nichtig erklärt oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. In diesem Fall werden die Parteien in Absprache eine neue Bestimmung festlegen, die an die Stelle der nichtigen/nichtigen Bestimmung tritt, wobei der Geltungsbereich der nichtigen/nichtigen Bestimmung so weit wie möglich beibehalten wird.
2.7 Im Falle eines Widerspruchs zwischen Bestimmungen aus einem Vertrag und den Allgemeinen Bedingungen haben die Bestimmungen aus dem Vertrag Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem bestimmten Anhang haben die Bestimmungen des/der spezifischen Anhangs/Anhänge Vorrang.
2.8 Elektronische Kommunikation zwischen den Parteien gilt als am Tag der Übermittlung empfangen, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird.
3.1 Kostenvoranschläge und andere Angebote von Concept7 sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags zu verstehen, es sei denn, Concept7 hat schriftlich etwas anderes angegeben.
3.2 Angebote und Ausschreibungen verlieren nach 30 Tagen ab ihrem Datum ihre Gültigkeit, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
3.3 Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Concept7 übermittelten Daten, auf die Concept7 sein Angebot stützt. Sollten sich diese Daten als unrichtig oder unvollständig erweisen, ist Concept7 berechtigt, das Angebot zu ändern.
3.4 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines unverändert gültigen Kostenvoranschlags und/oder Angebots von Concept7 durch den Auftraggeber zustande.
4.1 Concept7 wird den Vertrag nach bestem Wissen und Können und nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis und auf der Grundlage des damals bekannten Standes von Wissenschaft und Technik erfüllen. Der zwischen Concept7 und dem Auftraggeber abzuschließende Vertrag hat den Charakter einer Verpflichtung zur Leistung nach bestem Wissen und Gewissen, es sei denn, Concept7 hat in dem schriftlichen Vertrag ausdrücklich ein Ergebnis zugesagt und das betreffende Ergebnis ist in dem Vertrag auch hinreichend bestimmt beschrieben.
4.2 Die Parteien legen in der Vereinbarung die Lieferfristen und -termine sowie den Ort und die Art und Weise fest, in der die Dienstleistungen erbracht bzw. abgeschlossen werden. Die Durchlaufzeit eines Auftrags hängt von verschiedenen Faktoren und Umständen ab, wie z.B. der Qualität der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen und der Kooperation des Kunden und relevanter Dritter. Angegebene Lieferfristen gelten daher nicht als Fristen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer (drohenden) Überschreitung eines (Liefer-)Termins werden sich die Parteien so bald wie möglich beraten, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
4.3 Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen durchgeführt wird, ist Concept7 berechtigt, den Beginn der zu einer nachfolgenden Phase gehörenden Dienstleistungen zu verschieben, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
4.4 Concept7 ist nicht verpflichtet, Weisungen zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Leistungen ändern oder ergänzen; werden solche Weisungen befolgt, so werden die betreffenden Arbeiten nach den üblichen Sätzen von Concept7 vergütet und Concept7 wird den Auftraggeber entsprechend informieren.
4.5 Concept7 ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen oder zumindest Dritte mit der Ausführung des Vertrages zu beauftragen.
4.6 Dienstleistungen gelten zwischen den Parteien als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Lieferung der betreffenden Dienstleistungen eine ausführliche schriftliche Begründung liefert, warum die Dienstleistungen nicht abgenommen werden. Wenn die Bemerkungen vertragsgemäß sind, wird Concept7 die Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Frist ersetzen oder ändern. Nimmt der Kunde die Dienstleistungen erneut nicht ab, werden die Parteien das Abnahmeverfahren erneut durchlaufen. Dieses Verfahren wird jedes Mal wiederholt, wenn der Kunde bei der erneuten Abnahmeprüfung erneut begründet, warum die Leistungen nicht abgenommen werden.
4.7 Die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls, der Unterschlagung oder der Beschädigung von Gegenständen, Produkten, Informationen/Daten, Dokumenten oder Programmen, die im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt oder verwendet werden, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder einer Hilfsperson des Kunden gelangen.
5.1 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (VAT) und andere vom Staat erhobene Abgaben.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Preisangaben, Budgets, Kostenvoranschläge und/oder Vorkalkulationen von Concept7 nur indikativ und es können daraus keine Rechte oder Erwartungen abgeleitet werden. Nur wenn die Parteien dies vereinbart haben, ist Concept7 verpflichtet, den Kunden zu informieren, wenn eine Vorkalkulation oder ein Budget überschritten wird.
5.3 Die Parteien legen in der Vereinbarung das Datum/die Daten fest, an dem/denen Concept7 dem Kunden die Gebühr für die Dienstleistungen in Rechnung stellt. Rechnungen sind vom Kunden gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. In Ermangelung einer besonderen Vereinbarung hat der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
5.4 Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht rechtzeitig, so schuldet der Kunde auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. Wenn der Abnehmer die Forderung nach einer Zahlungsaufforderung oder Inverzugsetzung nicht begleicht, kann der Lieferant die Forderung zum Inkasso weitergeben; in diesem Fall ist der Abnehmer neben dem dann fälligen Gesamtbetrag auch zur Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich der Kosten für externe Sachverständige, verpflichtet.
5.5 Für den Fall, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, hat Concept7 das Recht, die noch bei Concept7 befindlichen Dienstleistungen zurückzubehalten, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, unabhängig davon, ob sich der Zahlungsrückstand auf die noch bei Concept7 befindlichen Dienstleistungen bezieht.
5.6 Concept7 ist während der Laufzeit eines Vertrages berechtigt, die Preise für seine Dienstleistungen jährlich, beginnend mit dem 1. Januar, entsprechend der vom CBS veröffentlichten Preisindexzahl für das vorangegangene Kalenderjahr (Verbraucherpreisindex "Alle Haushalte"), erhöht um maximal fünfzehn Prozent (15%), zu erhöhen. Concept7 ist berechtigt, die Kostenerhöhung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, wenn es dies aus verwaltungstechnischer Sicht für wünschenswert hält.
5.7 Bemerkungen oder Beanstandungen zu übersandten Rechnungen, Rechnungen und Erklärungen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung, Rechnung oder Erklärung schriftlich erfolgen, andernfalls gelten sie als angenommen. Derartige Beanstandungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
5.8 Concept7 ist berechtigt, dem Auftraggeber Zwischenrechnungen und/oder Vorschüsse zu stellen, aufzurechnen oder Sicherheiten für die Erfüllung durch den Auftraggeber zu verlangen.
5.9 Der Kunde ist mit der elektronischen Rechnungsstellung durch Concept7 einverstanden.
6.1 Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Zeitplan des Vertrages beeinträchtigt werden kann, wenn der Umfang des Vertrages zwischenzeitlich erweitert und/oder geändert wird. Wenn die zwischenzeitliche Änderung Auswirkungen auf das vereinbarte Honorar hat, wird Concept7 den Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informieren.
6.2 Wenn aufgrund einer Änderung des Vertrages infolge zusätzlicher Anfragen oder Wünsche des Auftraggebers zusätzliche Arbeiten von Concept7 durchgeführt werden müssen (zusätzliche Arbeiten), werden diese Arbeiten dem Auftraggeber auf einer Nachkalkulationsbasis zu den zu diesem Zeitpunkt üblichen Tarifen in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.3 Concept7 ist berechtigt, diese zusätzlichen Arbeiten ohne (vorherige) schriftliche Zustimmung des Auftraggebers auszuführen, soweit die durch diese zusätzlichen Arbeiten entstehenden Kosten zehn Prozent (10%) des ursprünglich vereinbarten Gesamthonorars nicht übersteigen.
6.4 Wenn die Kosten für zusätzliche Arbeiten zehn Prozent (10%) übersteigen, wird Concept7 den Auftraggeber darüber informieren. Die Parteien werden dann in gegenseitigem Einvernehmen die zu ergreifenden Maßnahmen besprechen.
7.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten und/oder Informationen, die Concept7 als erforderlich angibt oder die der Auftraggeber vernünftigerweise als erforderlich für die Erfüllung des Vertrages verstehen sollte, einschließlich Informationen über die von Concept7 zu beachtenden Gesetze und Vorschriften, die für die Branche des Auftraggebers spezifisch sind, Concept7 rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und wird jede von Concept7 gewünschte Mitwirkung leisten. Kostenvoranschläge und Angebote von Concept7 sowie der danach geschlossene Vertrag beruhen auf den vom Auftraggeber erteilten Informationen.
7.2 Wenn weniger als einen Monat vor der geplanten Ausführung des Vertrages die Vorbereitungen nicht getroffen, die Lieferungen nicht ausgeführt und/oder andere Verpflichtungen gegenüber Concept7 vom Auftraggeber nicht rechtzeitig erfüllt wurden, hat Concept7 das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten nach den dann geltenden üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
7.3 Soweit Benutzernamen und/oder Passwörter von Concept7 im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde für diese Benutzernamen und/oder Passwörter verantwortlich und haftet vollständig und unabhängig für jeden Missbrauch der Benutzernamen und Passwörter, es sei denn, ein solcher Missbrauch ist das Ergebnis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Concept7.
7.4 Soweit im Rahmen des Vertrages Benutzernamen und/oder Passwörter von Concept7 zur Verfügung gestellt werden, ist es dem Kunden untersagt, diese Benutzernamen und/oder Passwörter ohne Zustimmung von Concept7 an Dritte weiterzugeben.
8.1 Ein Vertrag beginnt an dem in Artikel 3 beschriebenen Datum für den zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Zeitraum und endet von Rechts wegen an dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum oder mit Abschluss der Erbringung der Dienstleistungen.
8.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können die Parteien den Vertrag nicht vorzeitig beenden.
8.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn die andere Partei in Konkurs geht oder ihre Zahlungen einstellt, wenn sie ihren Betrieb einstellt oder liquidiert, es sei denn, es handelt sich um eine Umstrukturierung oder Verschmelzung von Unternehmen, oder wenn sich die maßgebliche Kontrolle über den Betrieb der anderen Partei ändert.
8.4 Die Auflösung des Vertrages wegen zurechenbaren Versäumnisses ist nur nach einer schriftlichen, möglichst detaillierten Inverzugsetzung zulässig, in der eine angemessene Frist zur Beseitigung des Versäumnisses gesetzt wird, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
8.5 Im Falle der Auflösung des Vertrages wird das, was Concept7 bereits geliefert und/oder geleistet hat, und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht rückgängig gemacht, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Concept7 in Bezug auf den wesentlichen Teil dieser Leistung in Verzug ist. Beträge, die Concept7 vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was Concept7 in Ausführung des Vertrages bereits ordnungsgemäß geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Beachtung des vorigen Satzes in vollem Umfang fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.
8.6 Im Falle der Auflösung des Vertrages erlöschen alle dem Kunden gewährten Rechte. Der Kunde ist nicht mehr berechtigt, die Dienstleistung zu nutzen.
8.7 Artikel, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, auch nach dem Ende des Abkommens weiter zu gelten, bleiben nach Beendigung des Abkommens in vollem Umfang in Kraft.
9.1 Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, stehen alle Rechte des geistigen Eigentums an allen im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen sowie an allen anderen von Concept7 zur Verfügung gestellten Materialien oder Informationen ausschließlich Concept7 und/oder seinen Lizenzgebern zu.
9.2 Nichts in diesen Allgemeinen Bedingungen und/oder dem Vertrag impliziert eine Übertragung von IP-Rechten. Der Kunde erwirbt lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Dienstleistungen für die im Vertrag genannten Zwecke und unter den dort genannten Bedingungen zu nutzen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt das eingeräumte Nutzungsrecht nur für die Niederlande.
9.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Angaben zu IP-Rechten aus den Ergebnissen der Dienstleistungen zu entfernen oder zu verändern.
9.4 Concept7 verzichtet ausdrücklich nicht auf seine in § 25 Urheberrechtsgesetz genannten Persönlichkeitsrechte.
9.5 Concept7 ist berechtigt, die Dienstleistungen und das für die Ausführung des Vertrags verwendete Material, wie Entwürfe, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien, Berichte, Formate und Interviews, für die eigene Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
9.6 Concept7 behält sich das Recht vor, technische Schutzmaßnahmen in den Dienstleistungen zu implementieren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen oder Mittel zu diesem Zweck anzubieten.
9.7 Concept7 stellt den Auftraggeber von Rechtsansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass (Teile) der von Concept7 selbst entwickelten Dienstleistungen ein in den Niederlanden geltendes Schutzrecht verletzen, unter der Bedingung, dass der Auftraggeber Concept7 unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Rechtsanspruchs informiert und die Bearbeitung des Falles, einschließlich des Abschlusses etwaiger Vergleiche, vollständig Concept7 überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber Concept7 die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung, um sich, gegebenenfalls im Namen des Auftraggebers, gegen solche Klagen zu verteidigen.
9.8 Die vorstehende Verpflichtung zur Schadloshaltung entfällt, wenn sich die angebliche Rechtsverletzung auf:
(i) Materialien bezieht, die Concept7 vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden; und/oder
(ii) Änderungen, die der Kunde an der Dienstleistung vorgenommen hat oder vornehmen ließ.
9.9 Wird gerichtlich unwiderruflich festgestellt, dass die von Concept7 selbst entwickelten Dienstleistungen ein einem Dritten gehörendes Schutzrecht verletzen, oder besteht nach Auffassung von Concept7 die begründete Aussicht, dass eine solche Verletzung eintritt, wird Concept7 so weit wie möglich sicherstellen, dass der Kunde die Dienstleistung (oder etwas funktionell Gleichwertiges) ungestört weiter nutzen kann. Kann Concept7 nach eigenem Ermessen nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand (finanziell oder anderweitig) sicherstellen, dass der Kunde die gelieferte Dienstleistung weiterhin ungestört nutzen kann, nimmt Concept7 die gelieferte Dienstleistung gegen Gutschrift der Anschaffungskosten abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurück. Jede andere oder weitergehende Haftung oder Freistellungsverpflichtung von Concept7 wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter ist vollständig ausgeschlossen.
10.1 Sind im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch Concept7 personenbezogene Daten von Kunden des Auftraggebers zu verarbeiten, so gilt Concept7 als "Auftragsverarbeiter" im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Auftraggeber als "Verantwortlicher".
10.2 Der Kunde sichert Concept7 zu, dass die Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Concept7 von jeglichen (rechtlichen) Ansprüchen Dritter, einschließlich Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen, auf welcher Grundlage auch immer, im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Verarbeitung dieser Daten frei.
10.3 Der Kunde hat gegenüber Dritten aufgrund der Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten) Verpflichtungen, wie z. B. die Verpflichtung, Auskunft zu erteilen und die Einsichtnahme, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten der betroffenen Personen zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Verpflichtungen liegt vollständig und ausschließlich beim Auftraggeber. Concept7 wirkt im Rahmen des technisch Möglichen bei der Erfüllung der vom Kunden zu erfüllenden Pflichten mit, einschließlich der Weiterleitung von Anfragen Dritter im Rahmen der Pflichten des Kunden. Die mit dieser Mitwirkung verbundenen Kosten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
10.4 Concept7 wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, aufrechterhalten und erforderlichenfalls anpassen, um die personenbezogenen Daten, die es im Auftrag des Kunden verarbeitet, zu sichern und eine unrechtmäßige Verarbeitung zu verhindern. Concept7 wird die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke verarbeiten.
10.5 Concept7 wird mit dem Kunden die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen besprechen, die zu ergreifen sind, um personenbezogene Daten gegen Verlust oder jede andere Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.
10.6 Der Kunde erkennt an, dass er über die von Concept7 durchzuführenden technischen und organisatorischen Maßnahmen vollständig informiert ist und erklärt hiermit, dass diese unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Kosten für die Durchführung ein angemessenes Sicherheitsniveau in Anbetracht der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken und der Art der zu schützenden Daten gewährleisten.
10.7 Tritt trotz der Tatsache, dass Concept7 die vereinbarten angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, ein Sicherheitsvorfall ein, der i) die Zerstörung, ii) den Verlust, iii) die Fälschung, iv) die unbefugte Verbreitung und/oder den unbefugten Zugriff auf oder v) eine andere Form der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, kann der Kunde Concept7 nicht für Schäden haftbar machen, die dem Kunden dadurch entstehen.
10.8 Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich Maßnahmen, die nach Auffassung von Concept7 nicht als angemessene technische und organisatorische Maßnahmen anzusehen sind, so erfolgt die Durchführung dieser Maßnahmen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers und Concept7 übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden beim Auftraggeber oder bei Dritten.
10.9 Der Kunde stellt Concept7 in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - von Aufsichtsbehörden verhängte Bußgelder, die in irgendeiner Weise auf der Behauptung beruhen, dass die von Concept7 ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Artikel 10.8 nicht angemessen und/oder anderweitig unzureichend sind.
11.1 Die Parteien werden alle Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei in irgendeiner Form - schriftlich, mündlich, elektronisch oder materiell - erhalten, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Software, (Quell-)Code, Programme, Anwendungen, Kundendaten, Know-how, technische Spezifikationen, Dokumentation ("vertrauliche Informationen") streng vertraulich behandeln und geheim halten.
11.2 Die Parteien dürfen die vertraulichen Informationen nur für die Zwecke verwenden, für die sie zur Verfügung gestellt wurden, und müssen dabei mindestens die gleichen Sorgfalts- und Schutzpflichten beachten, die für ihre eigenen internen vertraulichen Informationen gelten. Die Parteien werden die vertraulichen Informationen ihren Mitarbeitern nur in dem Maße zur Verfügung stellen, wie dies im Rahmen der (Erfüllung des) Vertrags erforderlich ist.
11.3 Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen gelten nicht, soweit die Partei, die die Informationen erhalten hat, nachweisen kann, dass die betreffenden Informationen:
i) ihr zum Zeitpunkt des Erhalts bereits bekannt war;
ii) zum Zeitpunkt des Erhalts bereits öffentlich bekannt war;
iii) nach dem Erhalt öffentlich bekannt wurde, ohne dass dies der empfangenden Vertragspartei zuzurechnen ist;
iv) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurde, verbunden mit dem Recht, sie frei von jeglicher Verpflichtung zur Vertraulichkeit offenzulegen;
v) aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder einer gerichtlichen Anordnung offengelegt werden muss und die bereitstellende Vertragspartei die andere Vertragspartei über diese obligatorische Offenlegung informiert hat
vi) mit Zustimmung der bereitstellenden Vertragspartei offengelegt wurde.
11.4 Jede der Parteien wird während der Laufzeit des Vertrages sowie 1 (ein) Jahr nach dessen Ende nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei Mitarbeiter der anderen Partei, die an der Durchführung des Vertrages beteiligt sind oder waren, beschäftigen oder anderweitig, direkt oder indirekt, für sich arbeiten lassen.
12.1 Die Haftung von Concept7 für zurechenbare Unzulänglichkeiten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und/oder aufgrund einer rechtswidrigen Handlung ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens des Auftraggebers bis zu einem Höchstbetrag von € 10.000,- oder bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des für die Ausführung des Vertrages vereinbarten Honorars beschränkt, wobei im Falle von Dauerleistungsverträgen das vereinbarte Honorar für ein Jahr gilt.
12.2 Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
i) angemessene Kosten, die der Kunde aufwenden müsste, um die Leistung von Concept7 vertragsgemäß zu erbringen; ein solcher Ersatzschaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag durch den Kunden oder auf dessen Wunsch hin aufgehoben wird;
ii) angemessene Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er sein(e) Altsystem(e) und die damit zusammenhängenden Einrichtungen notgedrungen länger in Betrieb hält, weil Concept7 nicht zu einem für ihn verbindlichen Termin geliefert hat, abzüglich etwaiger Ersparnisse aus der verspäteten Lieferung;
iii) angemessene Kosten, die bei der Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens entstanden sind, soweit sich die Feststellung auf unmittelbare Schäden im Sinne dieses Vertrages bezieht;
iv) angemessene Kosten, die bei der Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung unmittelbarer Schäden im Sinne dieses Vertrages geführt haben.
12.3 Eine Haftung von Concept7 für andere als unmittelbare Schäden ("mittelbare Schäden"), insbesondere für Folgeschäden, Datenverlust und/oder -beschädigung, entgangenen Gewinn und Umsatzverluste, ist ausgeschlossen.
12.4 Die in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels genannten Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Concept7 oder ihrer leitenden Angestellten ist ("eigenes Handeln").
12.5 Die Haftung von Concept7 für zurechenbare Versäumnisse bei der Erfüllung eines Vertrages tritt in jedem Fall nur dann ein, wenn der Kunde Concept7 unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des zurechenbaren Versäumnisses gesetzt wird, und Concept7 auch nach Ablauf dieser Frist bei der Erfüllung seiner Pflichten zurechenbar versagt, es sei denn, es handelt sich um ein dauerhaftes zurechenbares Versäumnis. Die Inverzugsetzung sollte eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, so dass Concept7 in der Lage ist, adäquat zu reagieren.
12.6 Voraussetzung für die Entstehung eines Schadensersatzanspruchs ist stets, dass der Kunde Concept7 den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehung schriftlich meldet. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen Concept7 verjährt mit Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Entstehen des Anspruchs.
12.7 Die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Kunden. Concept7 übernimmt keine Haftung für die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden. Der Kunde stellt Concept7 von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden ergeben.
13.1 Im Falle höherer Gewalt liegt keine zurechenbare Nichterfüllung des Vertrages durch die Parteien vor.
13.2 Als höhere Gewalt gelten u.a. Unterbrechungen der Stromversorgung, Streiks, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Feuer, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Ausfälle von Lieferanten der Parteien, Ausfälle von durch die Parteien beauftragten Dritten, Ausfälle von Internetverbindungen, Hardwareausfälle, Ausfälle von (Telekommunikations-)Netzen und andere unvorhergesehene Umstände.
13.3 Dauert die höhere Gewalt mindestens dreißig (30) Tage an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz, Rückgängigmachung oder Entschädigung im Zusammenhang mit einer solchen Auflösung verpflichtet zu sein.
13.4 Wenn Concept7 zum Zeitpunkt der höheren Gewalt noch eine Teilleistung erbringen kann oder erbracht hat, ist sie berechtigt, diese Leistung zu erbringen und gesondert in Rechnung zu stellen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
14.1 Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von den Parteien nur dann an Dritte (unter)lizenziert und/oder übertragen werden, wenn die andere Partei dem schriftlich zustimmt.
15.1 Kann eine Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien nicht zufriedenstellend beigelegt werden, so wird sie, bevor sie dem Gericht vorgelegt wird, ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Vertragsparteien zur Prüfung der Möglichkeiten einer Beilegung oder einem unabhängigen Mediator zur Vermittlung vorgelegt.
16.1 Diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht
16.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
16.3 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen Concept7 und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Groningen vorgelegt.